Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich machen
Aktuelles
Darum braucht es die Wohneigentums-Initiative
Wünsche der Bevölkerung ernst nehmen
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte in den eigenen vier Wänden leben. Mit der Wohneigentums-Initiative werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, dank denen sich der Mittelstand wieder aus eigener Kraft Wohneigentum leisten kann.
Zielgerichtete Massnahmen
Um Wohneigentumssuchende zu unterstützen, müssen das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Finanzierung erleichtert werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Genau bei diesen Punkten setzt die Wohneigentums-Initiative an.
Verfassungsauftrag umsetzen
«Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.» So steht es in Artikel 110 der Verfassung des Kantons Zürich. Mit der Wohneigentums-Initiative wird dieser Verfassungsauftrag mit konkreten und wirkungsvollen Massnahmen umgesetzt.
Flyer
Fragen und Antworten
Die Förderung des selbstbewohnten Wohneigentums ist in der Bundes- und Kantonsverfassung festgeschrieben. Konkrete Förderinstrumente fehlen jedoch. Die Initiative setzt an diesem Punkt an. Mit der Initiative wird das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht. Sobald der Kanton oder eine Gemeinde ein Wohnbauprojekt unterstützt (z.B. Baurecht zu Vorzugskonditionen, Gewährung von Darlehen oder Hypotheken, Beteiligung am Gesellschaftskapital, etc.), muss die Hälfte der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum verkauft werden. Dabei muss das Konzept der «Kostenmiete» angewendet werden. Das bedeutet, dass mit dem Verkauf kein übermässiger Gewinn gemacht werden darf. So wird sichergestellt, dass Wohnungen für den Mittelstand und nicht hochpreisige Renditeobjekte gebaut werden.
In erster Linie profitieren die heutigen Mieterinnen und Mieter. Viele Personen aus dem Mittelstand, die aktuell in Mietwohnungen leben, werden dank der Initiative die Möglichkeit erhalten, selbstbewohntes Wohneigentum zu erwerben. Damit kommt man der Erfüllung des Verfassungsauftrages einen Schritt näher.
Die Initiative verursacht gegenüber der heutigen Wohnförderungspolitik keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Durch den Verkauf von Wohnungen wird ansonsten gebundenes Kapital frei, mit dem neue Wohnbauprojekte unterstützt werden können.
Nein. Für Bauträger sind die Spielregeln einfach und klar. Weil durch den Verkauf weniger Kapital in den Immobilien gebunden ist, steht mehr Kapital für weitere Bauprojekte zur Verfügung. Indem selbstbewohntes Wohneigentum im preisgünstigen Segment gefördert wird, erhalten Personen aus dem Mittelstand wieder die Chance, in Wohneigentum zu wohnen. Dadurch wird etwas Druck aus dem Mietwohnungsmarkt genommen. Statt alle Personen in den Mietwohnungsmarkt zu zwingen, nimmt die Vielfalt an Wohnformen zu.
Statt alle Personen in den Mietwohnungsmarkt zu zwingen, wird die Vielfalt an Wohnformen zunehmen. Personen aus dem Mittelstand werden wieder die Chance erhalten, in Wohneigentum zu wohnen, wodurch Druck im Mietwohnungsmarkt reduziert wird. Darum werden auch weniger preisgünstige Mietwohnungen benötigt. Insgesamt wird so dafür gesorgt, dass der Wohnungsmarkt wieder in ein Gleichgewicht gelangt.
Die Anzahl an Wohnungen pro Projekt bleibt gleich, nur deren Nutzung ist anders. Ein vielfältiges Angebot belebt den Markt und sorgt für eine optimalere Verteilung der Personen.
Es geht darum, gleich lange Spiesse für die Förderung von kostengünstigem selbstbewohntem Wohneigentum und kostengünstigen Mietwohnungen zu schaffen. Man könnte auch sagen, dass mit der Initiative sichergestellt wird, dass die verfassungsrechtlich festgehaltene Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt wird.
Zudem ist die Umsetzung der Initiative äusserst schlank: Die Wohneigentums-Initiative muss vom Wohnbauträger umgesetzt werden. Statt dass ein Auswahlverfahren für Mieter durchgeführt wird, wird ein Auswahlverfahren für Käufer durchgeführt. Die Umsetzung durch den Wohnbauträger und Kontrolle durch die Gemeinde / den Kanton erfordert gegenüber der Vermietung kaum zusätzlichen Aufwand.
Nein. Nur wenn ein Wohnbau-Projekt mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, darf der Wohnbauträger beim Verkauf des Wohneigentums keine übermässige Rendite erzielen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn eine Privatperson oder ein Investor ohne staatliche Unterstützung ein Projekt verwirklicht.
Initiativkomitee
Hans Egloff, Zürich; Albert Leiser, Zürich; Markus Dudler, Erlenbach; Jean-Luc Cornaz, Winkel; Max Clerici, Horgen; Andreas Federer, Thalwil; Robert Keller, Pfäffikon; Hans-Ulrich Bigler, Affoltern am Albis; Hans Rutschmann, Rafz; Hans Heinrich Raths, Pfäffikon; Rolf Hegetschweiler, Ottenbach; Sonja Rueff-Frenkel, Zürich; Martin Farner, Oberstammheim
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