Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich machen
Darum braucht es die beiden Initiativen
Wünsche der Bevölkerung ernst nehmen
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte in den eigenen vier Wänden leben. Mit den beiden Initiativen werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, dank denen sich der Mittelstand wieder aus eigener Kraft Wohneigentum leisten kann.
Zielgerichtete Massnahmen
Um Wohneigentumssuchende zu unterstützen, müssen das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Finanzierung erleichtert werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Genau bei diesen Punkten setzen die beiden Initiativen an.
Verfassungsauftrag umsetzen
«Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.» So steht es in Artikel 110 der Verfassung des Kantons Zürich. Mit den beiden Initiativen wird dieser Verfassungsauftrag mit konkreten und wirkungsvollen Massnahmen umgesetzt.
Aktuelles
Wohneigentums-Initiative
Die Wohneigentums-Initiative fordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch kostengünstige Wohnungen für das selbstbewohnte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand geschaffen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden.
Darum braucht es die Wohneigentums-Initiative
Mehr Angebot und Vielfalt
Sobald öffentliche Mittel für ein Wohnbau-Projekt eingesetzt werden, sollen nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch preisgünstige Wohnungen für das selbst bewohnte Eigentum umgesetzt werden. Damit werden das Angebot an Wohneigentum erhöht und die Vielfalt der Wohnformen gefördert.
Preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand schaffen
Die Initiative verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten keine übermässige Rendite erzielt werden darf. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand erstellt wird.
Der Mittelstand bekommt wieder eine Chance
Indem das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Vielfalt an Wohnformen gesteigert werden, erhalten mehr Personen ein ideales Wohnangebot. Dies führt zu einer besserten Verteilung und nimmt Druck aus dem Wohnungsmarkt.
Nur für selbstbewohntes Wohneigentum
Wer preisgünstiges Wohneigentum aus staatliche geförderten Wohnbau-Projekten erwirbt, muss im Grundbuch eingetragene Einschränkungen akzeptieren. Dazu gehört, dass die Wohnungen nicht vermietet und während 30 Jahren nicht mit Gewinn verkauft werden dürfen. Damit wird Missbrauch verhindert.
Fragen und Antworten
Die Anzahl an Wohnungen pro Projekt bleibt gleich, nur deren Nutzung ist anders. Ein vielfältiges Angebot belebt den Markt und sorgt für eine optimalere Verteilung der Personen.
Nein. Nur wenn ein Wohnbau-Projekt mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, darf der Wohnbauträger beim Verkauf des Wohneigentums keine übermässige Rendite erzielen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn eine Privatperson oder ein Investor ohne staatliche Unterstützung ein Projekt verwirklicht.
Starthilfe-Initiative
Die Starthilfe-Initiative will den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum erleichtern. Durch die Einführung einer ergänzenden Bürgschaft, garantiert durch den Kanton Zürich, wird das für den Kauf benötigte Eigenkapital reduziert und damit der Zugang zu einer Hypothek erleichtert. Insbesondere junge Personen und Familien erhalten so wieder die Chance, um aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können.
Darum braucht es die Starthilfe-Initiative
Hilft Personen, die noch nicht sparen konnten
Oft verfügen junge Personen und Familien über gute Einkommen, hatten aber (noch) nicht die Möglichkeit, um Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Diese Personen erhalten mit der Starthilfe-Initiative ein neues Finanzierungsmodell, um trotzdem aus eigener Kraft Wohneigentum kaufen zu können.
Fördert die soziale Durchlässigkeit
Insbesondere Personen, die nicht auf die finanzielle Unterstützung der Familie zurückgreifen können, scheitern beim Erwerb von Wohneigentum an den Eigenkapital-Anforderungen. Mit der Starthilfe-Initiative wird der Erwerb von Wohneigentum unabhängig von der familiären Herkunft erleichtert, wodurch die soziale Durchlässigkeit erhöht wird.
Nur für selbstbewohntes Wohneigentum
Das neue Finanzierungsmodell kann nur für den erstmaligen Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden. Zweitwohnungen oder Renditeobjekte können nicht mit der Starthilfe-Initiative finanziert werden. So wird sichergestellt, dass das neue Finanzierungsmodell nur für den Eigenbedarf genutzt werden kann.
Bürgschaft statt Kredit
Die Unterstützung erfolgt in Form einer Bürgschaft und nicht durch einen Kredit. Das bedeutet, beim Kauf fliesst kein Geld zwischen dem Kanton und der Käuferschaft oder der Bank. Die Umsetzung ist deshalb sehr einfach und das finanzielle Risiko für den Kanton sehr gering.
Fragen und Antworten
Ein Käufer müsste zukünftig noch 5 Prozent Eigenkapital einbringen (statt heute 20 Prozent). Die restlichen 95 Prozent würden über die Hypothek gedeckt. Der Kanton Zürich würde dabei für bis zu 15 Prozent der Kaufsumme eine Bürgschaft aussprechen, wodurch die üblichen 20 Prozent abgesichert sind.
Beispiel für eine Liegenschaft mit einem Kaufpreis von 1'200'000 Franken:
- Heutiges Modell: Es wird Eigenkapital im der Höhe von 240'000 Franken benötigt. Die restlichen 960'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 190'000 Franken benötigt.
- Mit der Starthilfe-Initiative: Es wird Eigenkapital in der Höhe von 60'000 Franken benötigt. Die restlichen 1'140'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 230'000 Franken benötigt.
Nein. Erstens sind Privatinsolvenzen von Wohneigentümern äusserst selten und zweitens ist die Wohnung oder das Haus als Sicherheit hinterlegt.
Initiativkomitee
Hans Egloff, Zürich; Albert Leiser, Zürich; Markus Dudler, Erlenbach; Jean-Luc Cornaz, Winkel; Max Clerici, Horgen; Andreas Federer, Thalwil; Robert Keller, Pfäffikon; Hans-Ulrich Bigler, Affoltern am Albis; Hans Rutschmann, Rafz; Hans Heinrich Raths, Pfäffikon; Rolf Hegetschweiler, Ottenbach; Sonja Rueff-Frenkel, Zürich; Martin Farner, Oberstammheim