Wohneigentum für den Mittelstand wieder erschwinglich machen

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung möchte in den eigenen vier Wänden wohnen. Dieser Wunsch bleibt leider allzu oft ein Traum. Besonders im Kanton Zürich ist Wohneigentum nahezu unerschwinglich geworden. Der HEV Kanton Zürich erachtet es als seine Pflicht, jetzt Gegensteuer zu geben. Mit zwei kantonalen Volksinitiativen soll das Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung so angepasst werden, dass der Mittelstand zukünftig wieder aus eigener Kraft selbst bewohntes Wohneigentum erwerben kann. 

Die Wohneigentums-Initiative

schafft preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand. Mehr

Die Starthilfe-Initiative

erleichtert den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum. Mehr

Darum braucht es die beiden Initiativen

Wünsche der Bevölkerung ernst nehmen

Die Mehrheit der Bevölkerung möchte in den eigenen vier Wänden leben. Mit den beiden Initiativen werden neue Rahmenbedingungen geschaffen, dank denen sich der Mittelstand wieder aus eigener Kraft Wohneigentum leisten kann. 

Zielgerichtete Massnahmen

Um Wohneigentumssuchende zu unterstützen, müssen das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Finanzierung erleichtert werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. Genau bei diesen Punkten setzen die beiden Initiativen an.

Verfassungsauftrag umsetzen

«Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.» So steht es in Artikel 110 der Verfassung des Kantons Zürich. Mit den beiden Initiativen wird dieser Verfassungsauftrag mit konkreten und wirkungsvollen Massnahmen umgesetzt.

Aktuelles

Wohneigentums-Initiative

Die Wohneigentums-Initiative fordert, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch kostengünstige Wohnungen für das selbstbewohnte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand geschaffen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass bei staatlich geförderten Projekten Mieten und Eigentum gleichberechtigt behandelt werden.


Darum braucht es die Wohneigentums-Initiative

Mehr Angebot und Vielfalt

Sobald öffentliche Mittel für ein Wohnbau-Projekt eingesetzt werden, sollen nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch preisgünstige Wohnungen für das selbst bewohnte Eigentum umgesetzt werden. Damit werden das Angebot an Wohneigentum erhöht und die Vielfalt der Wohnformen gefördert. 

Preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand schaffen

Die Initiative verlangt, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten keine übermässige Rendite erzielt werden darf. So wird sichergestellt, dass auch tatsächlich preisgünstiges Wohneigentum für den Mittelstand erstellt wird. 

Der Mittelstand bekommt wieder eine Chance

Indem das Angebot an preisgünstigem Wohneigentum erhöht und die Vielfalt an Wohnformen gesteigert werden, erhalten mehr Personen ein ideales Wohnangebot. Dies führt zu einer besserten Verteilung und nimmt Druck aus dem Wohnungsmarkt. 

Nur für selbstbewohntes Wohneigentum

Wer preisgünstiges Wohneigentum aus staatliche geförderten Wohnbau-Projekten erwirbt, muss im Grundbuch eingetragene Einschränkungen akzeptieren. Dazu gehört, dass die Wohnungen nicht vermietet und während 30 Jahren nicht mit Gewinn verkauft werden dürfen. Damit wird Missbrauch verhindert.

Fragen und Antworten

Werden als Folge der Initiative mehr oder weniger Wohnungen gebaut?

Die Anzahl an Wohnungen pro Projekt bleibt gleich, nur deren Nutzung ist anders. Ein vielfältiges Angebot belebt den Markt und sorgt für eine optimalere Verteilung der Personen.

Mischt sich der HEV Kanton Zürich mit dieser Initiativen in die Preisgestaltung ein?

Nein. Nur wenn ein Wohnbau-Projekt mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, darf der Wohnbauträger beim Verkauf des Wohneigentums keine übermässige Rendite erzielen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn eine Privatperson oder ein Investor ohne staatliche Unterstützung ein Projekt verwirklicht.

Starthilfe-Initiative

Die Starthilfe-Initiative will den erstmaligen Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum erleichtern. Durch die Einführung einer ergänzenden Bürgschaft, garantiert durch den Kanton Zürich, wird das für den Kauf benötigte Eigenkapital reduziert und damit der Zugang zu einer Hypothek erleichtert. Insbesondere junge Personen und Familien erhalten so wieder die Chance, um aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können.

Darum braucht es die Starthilfe-Initiative

Hilft Personen, die noch nicht sparen konnten

Oft verfügen junge Personen und Familien über gute Einkommen, hatten aber (noch) nicht die Möglichkeit, um Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Diese Personen erhalten mit der Starthilfe-Initiative ein neues Finanzierungsmodell, um trotzdem aus eigener Kraft Wohneigentum kaufen zu können.

Fördert die soziale Durchlässigkeit

Insbesondere Personen, die nicht auf die finanzielle Unterstützung der Familie zurückgreifen können, scheitern beim Erwerb von Wohneigentum an den Eigenkapital-Anforderungen. Mit der Starthilfe-Initiative wird der Erwerb von Wohneigentum unabhängig von der familiären Herkunft erleichtert, wodurch die soziale Durchlässigkeit erhöht wird.

Nur für selbstbewohntes Wohneigentum

Das neue Finanzierungsmodell kann nur für den erstmaligen Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum genutzt werden. Zweitwohnungen oder Renditeobjekte können nicht mit der Starthilfe-Initiative finanziert werden. So wird sichergestellt, dass das neue Finanzierungsmodell nur für den Eigenbedarf genutzt werden kann.

Bürgschaft statt Kredit

Die Unterstützung erfolgt in Form einer Bürgschaft und nicht durch einen Kredit. Das bedeutet, beim Kauf fliesst kein Geld zwischen dem Kanton und der Käuferschaft oder der Bank. Die Umsetzung ist deshalb sehr einfach und das finanzielle Risiko für den Kanton sehr gering.

Fragen und Antworten

Wie sieht das neue Finanzierungsmodell der Starthilfe-Initiative genau aus?

Ein Käufer müsste zukünftig noch 5 Prozent Eigenkapital einbringen (statt heute 20 Prozent). Die restlichen 95 Prozent würden über die Hypothek gedeckt. Der Kanton Zürich würde dabei für bis zu 15 Prozent der Kaufsumme eine Bürgschaft aussprechen, wodurch die üblichen 20 Prozent abgesichert sind.

Gibt es ein Rechenbeispiel, welches zeigt, wie die Starthilfe-Initiative wirkt?

Beispiel für eine Liegenschaft mit einem Kaufpreis von 1'200'000 Franken:

  • Heutiges Modell: Es wird Eigenkapital im der Höhe von 240'000 Franken benötigt. Die restlichen 960'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 190'000 Franken benötigt. 
  • Mit der Starthilfe-Initiative: Es wird Eigenkapital in der Höhe von 60'000 Franken benötigt. Die restlichen 1'140'000 Franken werden über eine Hypothek finanziert. Für die Finanzierung einer solchen Hypothek wird ein Haushaltseinkommen von rund 230'000 Franken benötigt.
Trägt der Kanton Zürich durch die Bürgschaften ein hohes finanzielles Risiko?

Nein. Erstens sind Privatinsolvenzen von Wohneigentümern äusserst selten und zweitens ist die Wohnung oder das Haus als Sicherheit hinterlegt. 

Initiativkomitee

Hans Egloff, Zürich; Albert Leiser, Zürich; Markus Dudler, Erlenbach; Jean-Luc Cornaz, Winkel; Max Clerici, Horgen; Andreas Federer, Thalwil; Robert Keller, Pfäffikon; Hans-Ulrich Bigler, Affoltern am Albis; Hans Rutschmann, Rafz; Hans Heinrich Raths, Pfäffikon; Rolf Hegetschweiler, Ottenbach; Sonja Rueff-Frenkel, Zürich; Martin Farner, Oberstammheim

Kontakt für Anfragen

Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz und HEV Kanton Zürich


E-Mail

Albert Leiser

Direktor HEV Kanton Zürich und HEV Stadt Zürich


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